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Förderungspreise der Österreichischen Geographischen Gesellschaft

Die Österreichische Geographische Gesellschaft gibt die Ausschreibung folgender Förderungspreise bekannt:

HANS BOBEK-PREIS 2011

Zum Gedenken an den Ehrenpräsidenten der Österreichischen Geographischen Gesellschaft sowie in Würdigung der großen Verdienste von Universitätsprofessor DDr.hc. Hans BOBEK als einem der bedeutendsten und international hoch angesehenen Geographen wird ab dem Jahr 1991 jährlich ein Förderungspreis in der Höhe von Euro 1.500,- ausgeschrieben, der von Frau Dr. Maria BOBEK-FESL gestiftet wurde.
Eingereicht werden können in deutscher oder englischer Sprache verfasste Dissertationen, Habilitationsschriften oder andere gleichwertige, von einer Person selbständig verfasste wissenschaftliche Arbeiten, die in den Jahren 2011 oder 2012 fertig gestellt und approbiert wurden. Zugelassen sind Personen im Alter bis zu 45 Jahren.
Ausgeschlossen sind Personen, die zur Zeit der Bewerbung um den Hans BOBEK-Preis als Vorstandsmitglieder, Rechnungsprüfer oder Angestellte der Österreichischen Geographischen Gesellschaft wirken, ferner solche, bei denen das Verfahren der Approbation der Dissertation oder das Habilitationsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Bei den eingereichten Arbeiten muss es sich um thematisch und methodisch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen handeln, die geeignet erscheinen, die geographische Wissenschaft wesentlich zu bereichern und voranzutreiben. Die dazu notwendige Feststellung trifft eine von der Österreichischen Geographischen Gesellschaft einzusetzende Jury. Der Preis wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.
Sollte keine der eingereichten Arbeiten den zu fordernden Standard erreichen, bleibt es der Österreichischen Geographischen Gesellschaft vorbehalten, von einer Preisverleihung Abstand zu nehmen und den Geldbetrag des Hans BOBEK-Preises auf Folgejahre zu übertragen. Die Einreichung muss spätestens bis 31. Oktober 2011 bei der Geschäftsstelle der Österreichischen Geographischen Gesellschaft, A-1070 Wien, Karl Schweighofer-Gasse 3 in zwei gedruckten Exemplaren und einer elektronischen Version mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und nach Möglichkeit mit bisher vorliegenden Gutachten erfolgen. Die Jury trifft ihre Entscheidung im Jahr 2012. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der ÖGG.

FÖRDERUNGSPREIS 2011

1. Die Österreichische Geographische Gesellschaft (kurz ÖGG) vergibt alljährlich, beginnend mit 1995 einen Förderungspreis in der Höhe von Euro 750,–.Die Mittel stammen aus dem Budget des Stammvereins Wien, der Zweigvereine Innsbruck und Salzburg sowie der Zeigstellen Graz und Klagenfurt.
2. Dieser Preis wird an Autoren von wissenschaftlich-geographischen bzw. geographisch-kartographischen Arbeiten verliehen die in den Jahre 2010 oder 2011 fertig gestellt und approbiert wurden. Es können sich Autoren bewerben, die das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und in Österreich sesshaft sind. Ausgeschlossen von der Bewerbung sind Angestellte der Gesellschaft.
3. Die vorgeschlagenen Arbeiten müssen bis zu 31. Oktober 2011 in der Gesellschaft eingetroffen sein. Erwartet werden: ein gebundenes Exemplar mit Bewerbungsschreiben sowie eine elektronische Fassung, Lebenslauf und bisher vorliegenden Gutachten an die Österreichische Geographische Gesellschaft, A-1070 Wien, Karl Schweighofer-Gasse 3. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der ÖGG.
4. Die Jury besteht aus dem jeweiligen Präsidenten der Gesellschaft sowie den jeweiligen Leitern der Zweigvereine bzw. der Zweigstellen der Gesellschaft und zwei vom Vorstand gewählten Mitgliedern. Sollte eine dieser Personen bereits als Gutachter für eingereichte Diplomarbeiten bzw. Dissertationen tätig gewesen sein, scheidet sie als Mitglied der Jury aus. In diesem Fall benennt der Präsident ein weiteres Jurymitglied. Die Jury entscheidet im Jahre 2012 mit einfacher Mehrheit, bei Stimmenmehrheit hat das jeweils älteste Mitglied das Dirimierungsrecht.
5. Der Preis kann nach Auffassung und entsprechendem Mehrheitsbeschluss der Jury geteilt werden. Der Preis wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.

Chr. STAUDACHER Präsident
http://arcims.isr.oeaw.ac.at/website/oegg/oegg.htm

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