Skip to content

Promotionsstipendium der Wüstenrot Stiftung

Promotionsstipendium der Wüstenrot Stiftung

DIE WÜSTENROT STIFTUNG

Die Wüstenrot Stiftung ist ein bundesweit tätiger und ausschließlich gemeinnützig engagierter Stiftungsverein, der auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück blicken kann. In den Bereichen Denkmale, Zukunftsfragen, Stadt & Land, Literatur, Kunst & Kultur und Bildung konzipieren und realisieren wir eigene Projekte und fördern herausragende Vorhaben anderer Institutionen. Dabei richten wir unsere Aufmerksamkeit besonders auf Lebensqualität, die gebaute Umwelt, den Umgang mit unserem gemeinsamen kulturellen Erbe und die Kulturgüter, die nach 1945 entstanden sind. Gleichzeitig suchen wir nach Wegen, wie sich unser Gemeinwesen den vielfältigen Herausforderungen der Zukunft stellen kann. Unser Ziel ist es, durch die Entwicklung und Verbreitung praxisorientierter Modelle Anstöße zu geben und über unser eigenes Handeln hinaus positive Veränderungen zu bewirken. Dabei gehen wir interdisziplinär, kooperativ, anwendungsorientiert und explorativ vor. Uns ist es wichtig, nicht über Menschen, sondern gemeinsam mit ihnen an für sie wichtigen Themen zu forschen und sie zu ermutigen ihre eigene Umwelt aktiv mitzugestalten.

DAS STIPENDIENPROGRAMM DER WÜSTENROT STIFTUNG

Mit ihrem Bildungsprogramm fördert die Wüstenrot Stiftung in verschiedenen Sparten die Zukunftsfähigkeit von jungen Menschen. Dazu zählen neben unserem Fellowship insbesondere die Promotionsstipendien, die die Stiftung seit 2016 an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler:innen vergibt. Unser Ziele und unser Anliegen sind:

  • den Stipendiat:innen durch die Förderung Freiraum zu verschaffen, damit sie sich zielorientiert und mit Erfolg Ihrem Dissertationsvorhaben widmen können;
  • den fachübergreifenden, interdisziplinären Austausch zwischen den Stipendiat:innen, der Gutachter:innenkommission sowie der Öffentlichkeit und renommierten Wissenschaftler:innen und Persönlichkeiten zu fördern;
  • die wissenschaftliche und persönliche Entwicklung der Stipendiat:innen zu fördern und Anregungen zu geben, die sie ermutigen und in Ihrer Karriereentwicklung unterstützen.

Ein wichtiger Baustein des Stipendienprogramms ist das Promovierendenkolloquium, denn wissenschaftliche Exzellenz lebt vom Austausch. Die Kolloquien bieten die Möglichkeit das eigene Promotionsvohaben zu diskutieren, wissenschaftliche Expertise einzuholen und über Fortschritte sowie Herausforderungen zu berichten.

GUTACHTER:INNENKOMMISSION

Die Gutachter:innenkommission besteht aus drei Mitgliedern. Diese begutachten die eingehenden Bewerbungen, diskutieren im Rahmen der Kolloquien mit den Stipendiat:innen über ihre Dissertationsvorhaben und beraten die Wüstenrot Stiftung in allgemeinen Fragen des Stipendienprogramms.

Mitglieder der Kommission sind:

Prof. Dipl. Arch. ETH SIA Mark Michaeli, Technische Universität München, Fakultät für Architektur, Lehrstuhl für Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land

Prof. Dr. Annette Spellerberg, TU Kaiserslautern, Fachbereich Raum- und Umweltplanung, Fachgebiet Stadtsoziologie

Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert, Technische Universität Berlin, Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik, Schwerpunkt Architekturgeschichte

WER IST ANGESPROCHEN?

Das Stipendienprogramm ist offen für Promovierende aus allen Disziplinen. Der thematische Fokus des Dissertationsvorhabens muss sich an den Schwerpunkten der Arbeit der Wüstenrot Stiftung orientieren. Hierzu gehören insbesondere folgende Themenfelder:

  • Denkmalpflege und –vermittlung
  • Architektur und Städtebau im 20. und 21. Jahrhundert
  • Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land
  • Stadt- und Wohnsoziologie
  • Stadt-, Regional- und Landesplanung

Ausdrücklich erwünscht sind Forschungsvorhaben, die interdisziplinär angelegt sind und Querschnittsthemen aus den oben genannten Themenfeldern bearbeiten.

Berücksichtigt werden Bewerber:innen,

  • die ihre Promotion an einer Hochschule in Deutschland angemeldet haben;
  • deren Dissertationsvorhaben einen wissenschaftlich relevanten Gegenstand untersuchen und ein überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen;
  • die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Angerechnet werden zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst, Berufspraxis und andere besondere Lebensumstände.

ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG

Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Sie kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn besondere fachliche oder persönliche Gründe vorliegen.

Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

  1. dem Grundbetrag in Höhe von EUR 1.400 mtl., zuzüglich eines Sach- und Reisekostenzuschlages in Höhe von EUR 150 mtl.
  2. einem Familienzuschlag, wenn ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind:
  • bei einem Kind max. EUR 300 mtl.
  • bei zwei Kindern insgesamt max. EUR 400 mtl.
  • bei drei und mehr Kindern insgesamt max. EUR 500 mtl.

Ein Druckkostenzuschuss ist nach Einzelfallentscheidung möglich.

Das Stipendium der Wüstenrot Stiftung ermöglicht die Arbeit am gewählten Forschungsvorhaben in Vollzeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder weiteren Stipendien ist nicht möglich. Erlaubt ist eine Nebentätigkeit von bis zu 8 Wochenstunden.

EINZUREICHENDE ANTRAGSUNTERLAGEN

  • Anschreiben (max. 1 Seite) und Abstract des Promotionsvorhabens (max. ½ Seite)
  • Exposé mit aktueller Gliederung der Arbeit und Literaturverzeichnis zum Stand der Forschung (max. 10 Seiten Text, dazu ggf. Abbildungen)
  • Zeit- und Arbeitsplan (max. 2 Seiten)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Kopie des Zeugnisses über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss (mit Benotung). Zeugnisse müssen nicht beglaubigt sein
  • Zwei Fachgutachten, die Auskunft über die Qualifikation der Antragsteller:in und über die Qualität des Promotionsvorhabens geben. Das Erstgutachten muss durch die Erstbetreuer:in der angestrebten Dissertation verfasst werden. Die Zweitgutachter:in muss promotionsberechtigt sein, aber nicht zwingend die spätere Zweitkorrektur der Dissertation übernehmen
  • Eingereicht werden können Anträge in deutscher und englischer Sprache

Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Anträge im Auswahlverfahren nicht berücksichtigen können.

ANTRAGSFRISTEN

Anträge können jeweils zu zwei Terminen im Jahr eingereicht werden:

  1. Mai
  2. November

Nach Erhalt des Antrages versendet die Stiftung eine Eingangsbestätigung.

Über alle fristgerecht eingereichten und vollständigen Anträge wird zum nächstmöglichen Termin entschieden. Wir informieren Sie innerhalb von vier Monaten, ob Sie ein Promotionsstipendium erhalten.

Bitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen (max. 3 MB) per E-Mail an: promotionsstipendium@wuestenrot-stiftung.de

Ausschreibung (PDF)

An den Anfang scrollen
Suche